Seit 1.1.2024 sind die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – trotz noch fehlender Rechtsumsetzung im Großteil der Mitgliedstaaten – in der EU anzuwenden. Die damit einhergehenden Transparenzpflichten in puncto Nachhaltigkeit sind ein wesentlicher Baustein in der übergeordneten Sustainable-Finance-Initiative der EU-Kommission – und für europäische Unternehmen ein weiterer Schritt hin zu einer neuen „Sustainable Corporate Governance“. Herzstück der neuen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt ein Wesentlichkeitsgrundsatz dar. Während sich dazu bereits allgemeine Darstellungen im Schrifttum finden, sind viele Umsetzungsfragen in Verbindung mit komplexeren Fallkonstellationen noch ungeklärt. Der vorliegende Beitrag adressiert einige dieser Fragen, die sich innerhalb von Konzernstrukturen ergeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2024.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-30 |
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