Doppelte Berufsaufsicht verursacht bei den betroffenen Wirtschaftsprüfern und Prüfungsgesellschaften doppelten Aufwand und doppelte Kosten. Deshalb ist es notwendig, dass die Prüferaufsichten untereinander kooperieren. Sinnvoll wäre eine vollständige gegenseitige Anerkennung, da dann ausschließlich die nationale Berufsaufsicht nach nationalem Recht zuständig wäre. Hierzu ist jedoch der gegenseitige Austausch von Informationen und Unterlagen erforderlich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2010.03.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-06-07 |
Seiten 140 - 144
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