Die Geschäftsleitung ist grundsätzlich verpflichtet, potenzielle Compliance-Verstöße im Unternehmen intern aufzuklären. Auch der aktuelle Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes spricht als eine der Abhilfemaßnahmen von internen Untersuchungen – jedoch ohne den Begriff näher zu definieren. Auch ohne rechtliche Vorgaben sind interne Untersuchungen in größeren Unternehmen allerdings keine Besonderheit mehr, sondern alltägliches Geschäft der Rechts- und Compliance-Abteilung. Die DICO-Studie „Interne Untersuchungen in Deutschland 2022“ gibt einen Überblick, wie Unternehmen in Deutschland interne Untersuchungen durchführen.
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