Obwohl zum Zwecke der Ableitung der relevanten Vergleichswerte grundsätzlich auf die betriebswirtschaftlich anerkannten Methoden der Unternehmensbewertung (UB) zurückgegriffen werden kann, ist zu berücksichtigen, dass die Konventionen des Handelsrechts, des Steuerrechts und der IFRS Einfluss auf die Anwendbarkeit des Instrumentariums der UB für Zwecke der Rechnungslegung ausüben. Im vorliegenden Beitrag wird die Anwendbarkeit der UB am Beispiel der Folgebewertung von Beteiligungen nach Handels- und Steuerrecht verdeutlicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2023.02.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-31 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: