Die Diskussion um die Einführung einer Minderheitenvertretung im Aktienrecht ist nicht neu. Sie begann vielmehr bereits kurz nach der Geburt der modernen deutschen Aktiengesellschaft mit der 2. Aktienrechtsnovelle im Jahre 1884. Eine gesetzliche Einführung ist bis dato nicht erfolgt. Dennoch hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für die börsennotierte Aktiengesellschaft mit der Empfehlung unabhängiger Anteilseignerrepräsentanten den Anschluss an den internationalen Standard gefördert. Besondere Relevanz kommt dieser Empfehlung für den Minderheitenschutz vor missbräuchlichen Geschäften mit Nahestehenden in der börsennotierten Aktiengesellschaft zu, die über einen kontrollierenden Aktionär verfügt. Denn hier bedarf es vertrauensstärkender Maßnahmen gegenüber den Risiken, die von einem kontrollierenden Aktionär für Investierende ausgehen, um Kapitalkosten zu senken. Im Folgenden soll daher ein Überblick über die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zu vom kontrollierenden Aktionär unabhängigen Anteilseignerrepräsentanten gegeben werden. Sodann werden Forderungen benannt, um die Unabhängigkeit der vom kontrollierenden Aktionär unabhängigen Anteilseignerrepräsentanten zu stärken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2025.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-05-30 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.