Im Vergleich zur Finanz- und Branchenexpertise ist die Nachhaltigkeitsexpertise des Aufsichtsrats im europäischen und deutschen Gesellschaftsrecht bislang nicht kodifiziert, abgesehen von der Beachtung der Mitbestimmungsregelungen. Allerdings ergeben sich durch die EU-Sustainable-Finance-Regulierungen zentrale Auswirkungen auf das nachhaltigkeitsorientierte Kompetenzprofil des Aufsichtsrats. In der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde erstmals die Nachhaltigkeitsexpertise im Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss empfohlen. Der vorliegende Beitrag nimmt eine Operationalisierung der Kodexempfehlungen zur Nachhaltigkeitsexpertise auf der Grundlage der EU-Sustainable-Finance-Regulierungen vor. Hierbei steht insbesondere die Erhöhung der Umweltexpertise im Aufsichtsrat im Fokus.
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