Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive sind künftig viel mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und diese Berichte müssen durch einen Wirtschaftsprüfer inhaltlich geprüft werden. Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie veröffentlicht, der auch Regelungen zur Ausgestaltung der Prüfungspflicht enthält. Dazu gehören die Anforderungen an den Prüfungsvermerk. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob die Prüfungsvermerke zu Nachhaltigkeitsberichten der DAX-40-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2023 diesen Anforderungen bereits entsprechen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2024.05.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7792 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-10-01 |
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