Die gesetzliche Abschlussprüfung soll die Verlässlichkeit publizierter Unternehmensinformationen erhöhen und das Vertrauen der Berichtsadressaten stärken. Dafür muss die Abschlussprüfung eine hinreichende Qualität aufweisen. Die Abschlussprüfungsqualität lässt sich durch die Fähigkeit des Abschlussprüfers, eine Falschdarstellung in der Rechnungslegung aufzudecken (= Kompetenz), und dessen Bereitschaft, darüber zu berichten (= Unabhängigkeit), definieren. Die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer kann dessen Unabhängigkeit gefährden. Ziel dieser Studie ist es, den Einfluss von Nichtprüfungsleistungen auf die tatsächliche Abschlussprüfungsqualität in Deutschland zu untersuchen.
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