Im Dezember 2025 kamen die politischen Abstimmungen zum „Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit“ zum Abschluss. Damit konnte die im Februar 2025 gestartete Initiative zur Vereinfachung des europäischen Normenrahmens hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten abgeschlossen werden. Die beschlossenen Neuregelungen schaffen allerdings teilweise neue Komplexitäten. Der vorliegende Beitrag umreißt dies für die abgeschlossene Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die damit einhergehenden neuen Anforderungen an die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung.
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