Zu der Evaluierung und Effizienzprüfung des Aufsichtsrats muss bei börsennotierten Unternehmen im Rahmen der jährlichen Entsprechenserklärung nach § 161 AktG Stellung genommen werden. Obwohl die Notwendigkeit einer Effizienzprüfung auch durch den DCGK in Punkt 5.6 bestätigt wird, ist die eigentliche Art der Durchführung für die Unternehmen nicht verbindlich. Die zur Verfügung stehenden Gestaltungsalternativen und die Relevanz der einzelnen Optionen für die Überwachungstätigkeit der Aufsichtsräte sind Gegenstand dieses Beitrags.
Ihr Zugang zum eJournal "Zeitschrift für Corporate Governance"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Zeitschrift für Corporate Governance" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Zeitschrift für Corporate Governance" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.