Wenn die Rechnungslegung und der Jahresabschluss/Lagebericht – wie bei großen, börsennotierten Konzernen üblich – über einen Zeitraum von 20 Jahren oder mehr durch denselben Abschlussprüfer bzw. dieselbe Prüfungsgesellschaft geprüft werden, stellt sich bei dem Prüfer leicht Betriebsblindheit ein. Durch eine zu lange Mandatsdauer kann sich zwischen ihm und der Geschäftsleitung des prüfungspflichtigen Unternehmens zudem besonderes Vertrauen aufbauen, das der kritischen Distanz und Objektivität des Prüfers abträglich ist. Dem könnte durch einen regelmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers vorgebeugt werden. Deshalb stellt sich die Frage, ob statt der national wie international favorisierten internen Prüferrotation ein regelmäßiger, obligatorischer externer Prüferwechsel gegen Betriebsblindheit beim Abschlussprüfer sinnvoll ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2009.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-02-06 |
Seiten 32 - 35
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.