Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall liefert der BGH eine Argumentation, die für mehr Rechtssicherheit bei der Gesellschaftsform der GbR sorgen wird, wenn es um die Beteiligung von Gesellschaftern an konkludenten Beschlussfassungen geht. Der zweite Fall behandelt die Bestellung des Vorstands einer AG zum Geschäftsführer der Tochter-GmbH. Auch hier hat der BGH u. a. entschieden, ob der Aufsichtsrat befugt ist, eine schwebend unwirksame Bestellung eines Geschäftsführers der Tochtergesellschaft zu genehmigen. Im dritten Fall geht es um die Eintragung eines Gewinnabführungsvertrags im Handelsregister. Bislang fehlte auf Ebene der Obergesellschaft eine gesetzliche Regelung hierzu.
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