Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um die Eintragung ins Gesellschaftsregister. Darf das Kürzel „eGbR“ in der Firmierung auch vorangestellt werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich das OLG Hamburg und widersprach in seiner Entscheidung dem Registergericht. Vereinbarungen zwischen einem Geschäftsführer sind Gegenstand des zweiten Falls. Konkret geht es um ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot angesichts Berufsausübungsfreiheit des Geschäftsführers. Hierzu liegt nun eine höchstrichterliche Entscheidung vor. Daten im Handelsregister lautet das Stichwort im dritten Fall. Ob der Geschäftsführer Anspruch auf Löschung von Daten hat, die veraltet sind oder nicht zwingend enthalten sein müssen, entschied das OLG München.
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