Der Lagebericht ist neben dem Jahresabschluss und dem DCGK das zentrale öffentlich zugängliche Instrument für die Corporate Governance. Mit dem am 14.9.2012 verabschiedeten DRS 20 liefert der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) den neuen Rechnungslegungsstandard für die künftige Konzernlageberichterstattung, wobei eine Ausstrahlungswirkung der als GoB für den Konzern anzusehenden Regelungen auch auf den Einzellagebericht besteht. Ein zentrales Anliegen des DRS 20 bildet – als Antwort auf die Kritik aus Wissenschaft und Praxis – vor allem die Verbesserung der Risikoberichterstattung, da nach wie vor Diskrepanzen zwischen dem Ziel einer transparenten Berichterstattung und der praktischen Umsetzung bestehen. Hierzu finden sich im DSR 20 inhaltliche Konkretisierungen der Regelungen zur Ausgestaltung der Risikoberichterstattung sowie neue ergänzende Berichtselemente. In diesem Beitrag wird untersucht, inwieweit der DRS 20 dazu geeignet ist, die bestehenden Mängel der Risikoberichterstattung zu beheben. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass eine Verbesserung der Konzernlageberichterstattung zu erwarten ist, allerdings bestehen weiterhin gewisse Ausgestaltungsspielräume, welche die Qualität der Risikoberichterstattung negativ beeinflussen können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2012.06.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-30 |
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