Seit dem 1. 1. 2008 erzwingt das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn die Offenlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen auch bei nicht börsennotierten Unternehmen durch Androhung und Festsetzung von Ordnungsgeldern. Im Anschluss an den Beitrag „Die elektronische Publizität aus der Sicht von Familienunternehmen“ sollen im Folgenden nach einem Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der Unternehmenspublizität verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten dargestellt werden, wie die Pflicht zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen vermieden werden kann oder wie hier zumindest Erleichterungen erreicht werden können.
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