Mit dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Januar 2023 begann eine neue Zeitrechnung in der Berichterstattung europäischer Unternehmen. Diese erhielt Ende Oktober noch konkretere Gestalt – die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) nahmen die letzten politischen Hürden und konnten ebenso in Kraft gesetzt werden. Erst mit diesen Standards lässt sich nun die volle Tragweite der Reformen erkennen: Weit über den Rahmen der Unternehmensberichterstattung hinaus werden Leitungs- und Aufsichtsorgane in die Pflicht genommen, ihre Rollen in Nachhaltigkeitsfragen neu zu definieren und sich in einem bisher nicht gekannten Umfang mit den Anliegen ihrer Stakeholder zu befassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2023.06.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-11-30 |
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