Die Frist zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht ist zwar bereits überschritten, doch scheint das Gesetzgebungsverfahren noch 2024 abgeschlossen werden zu können. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht, die 1. Lesung fand in der 188. Sitzung des Bundestags vom 26.9.2024 statt. Da kaum Mitgliedstaatenwahlrechte in der CSRD enthalten sind und die Bundesregierung eine 1:1-Umsezung angekündigt hat, gab es keine größeren Änderungen zum Referentenentwurf (RefE), sodass die Verpflichtung zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht für viele Unternehmen schrittweise ab dem Geschäftsjahr 2024 auch nach dem HGB gelten wird. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick geboten und dann werden die wesentlichen Änderungen zum RefE herausgearbeitet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2024.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-01 |
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