Die tatsächliche Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat ist regelmäßig Anlass für intensive Diskussionen zwischen Unternehmen, Juristen und Investoren. Der zurzeit nur unzureichend eingeordnete Unabhängigkeitsbegriff führt außerdem zu einer vielfältigen Auslegung bei allen Beteiligten. Auch aus verschiedenen anderen nachfolgend eingenommenen Perspektiven lässt sich schlussfolgern, dass ein hohes Maß tatsächlicher Unabhängigkeit zukünftig eher relevanter werden wird und die Diskussion um die Beurteilung der Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern daher nicht abreißen dürfte.
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