Am 3.3.2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten beschlossen. Dieses Sorgfaltspflichtengesetz soll ab dem Jahre 2023 für einen bestimmten Kreis von Unternehmen die Verpflichtung begründen, geeignete Risikomanagementmaßnahmen im Hinblick auf die Verletzung von international anerkannten Menschenrechten und sonstigen geschützten Rechtspositionen in ihren Lieferketten zu etablieren. Hiermit soll ein für Unternehmen verpflichtender Rechtsrahmen im Bereich der „Human Rights Compliance“ geschaffen werden. Auf europäischer Ebene werden aktuell ähnliche gesetzliche Vorhaben diskutiert. Der folgende Beitrag widmet sich der Herausarbeitung der Kernpunkte des Gesetzesvorhabens sowie der Darstellung wesentlicher, aktuell vorgetragener Kritikfelder. Hiermit einhergehend sollen die möglichen Implikationen für die risikoorientierte Corporate Governance international tätiger Unternehmen aufgezeigt werden. Für eine sachgerechte Einordnung soll zunächst die Historie bzw. das regulatorische Fundament der deutschen und internationalen Gesetzesinitiativen im Bereich der Human Rights Compliance dargestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2021.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-06-01 |
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