Nicht nur börsennotierte Unternehmen können durch die Einführung von Verhaltenskodices ihre Stellung auf dem Kapitalmarkt vor dem Hintergrund der Vorgaben des DCGK verbessern. Auch gemeinnützige Körperschaften, die oft über zu wenig Eigenkapital verfügen, um neue gemeinwohlorientierte Projekte in Angriff zu nehmen, sollten die Chancen, die mit strikten und verbindlichen Normen im Bereich der Corporate Governance im Wege der Selbstverpflichtung einhergehen, nicht vernachlässigen. Vielmehr besteht dadurch die Möglichkeit, Fremdkapitalgebern einen transparenten Einblick in die Unternehmensabläufe und Entscheidungsstrukturen zu geben, um auf diesem Wege optimierte Fremdfinanzierungswege zu erschließen.
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