Mit der Problematik der Abgrenzung des angemessenen Auslagenersatzes für Aufsichtsratsmitglieder befasst sich der Deutsche Corporate Governance Kodex bisher nicht. Deshalb ist von den Empfängern solcher Auslagenersatzzahlungen ein besonders verantwortungsvoller Umgang mit dieser Art der Kostenverursachung zu erwarten. Zumindest die Empfehlung zu einem entsprechenden Aufsichtsratsbericht sollte in den Kodex aufgenommen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2007.01.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-02-22 |
Seiten 32 - 34
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