Auch bei den Bezügen von Aufsichtsgremien nimmt die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile weiter zu, obwohl eine variable Vergütung nach hier vertretener Ansicht eher ungeeignet erscheint, um den spezifischen Aufgabenstellungen der Unternehmenskontrolleure zu entsprechen. Außerdem sind nicht alle Varianten variabler Vergütung rechtlich unproblematisch, sodass gewisse Vergütungsmodelle vermieden werden sollten. Sinnvoller ist eine Anhebung der fixen Bezüge auf ein adäquates Maß, wobei die variablen Bestandteile nicht mehr als ein Viertel der Gesamtbezüge ausmachen und sowohl kurz- als auch langfristige Anreizwirkung haben sollten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2007.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-23 |
Seiten 151 - 156
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.