Dieser Beitrag stellt eine Strategie zur Vermeidung der Publizitätspflicht gem. HGB vor. Nach einem Überblick über die europäische Zweigniederlassungsrichtlinie und ihre fehlerhafte Transformation in § 325a HGB wird aufgezeigt, wie mittels der Gründung von haftungsbeschränkten Gesellschaften in geeigneten Drittstaaten und die anschließende unternehmerische Betätigung in Deutschland über eine Zweigniederlassung die Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen vermieden werden kann. Ferner wird der Frage nachgegangen, ob das Zweigniederlassungsmodell auch auf bereits bestehende Unternehmen aus Deutschland anwendbar ist.
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