Wirtschaftsprüfer leisten einen wichtigen Beitrag zum Vertrauen in die Kapitalmärkte. Gerade bei Neuemissionen spielen ihre Testate eine maßgebliche Rolle. Denn die durch den Abschlussprüfer geprüften Jahresabschlüsse der Emittenten sind zusammen mit dem Bestätigungsvermerk des Prüfers zwingender Bestandteil des Emissionsprospekts. Das gilt sowohl für neu auszugebende Aktien (§ 7 WpPG) als auch für andere Wertpapiere wie z. B. Anteile an geschlossenen Fonds, Genussscheinen und Unternehmensanleihen (§ 1 Abs. 2 VermAnlG).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2013.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-31 |
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