In den vergangenen Jahren hat der BGH bereits mehrfach die Notwendigkeit der Errichtung einer unternehmensinternen Informationsorganisation betont. Unternehmen sind deshalb gut beraten, wenn sie innerhalb des Unternehmens für einen guten Informationsfluss sorgen, zumal eine nachgewiesene gute Informationsorganisation mit einer stärkeren Entlastung in Bezug auf die Wissenszurechnung verbunden ist. In einem neueren Urteil vom 16. 7. 2009 hat der BGH nun die Gelegenheit genutzt, um einige Konkretisierungen und Grenzen der Organisationspflicht festzulegen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2010.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-05 |
Seiten 26 - 28
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