Künftig müssen Unternehmen mindestens alle vier Jahre das Vorstandsvergütungssystem von der Hauptversammlung beschließen lassen. Das Votum der Aktionäre hat allerdings keine bindende Wirkung. Ein Drittel der DAX-Konzerne hat die Neuregelung bereits auf der Hauptversammlung 2020 angewendet. Ob die Aktionäre in der Mehrheit dem Vergütungssystem zustimmen, wird sich in der Hauptversammlungs-Saison in diesem Jahr zeigen. Bei den Clawback-Klauseln zeichnet sich ein erster Trend ab.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2021.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-04 |
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