Die Entscheidung für oder gegen unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten hängt maßgeblich davon ab, welche Auswirkungen für die jeweiligen Handlungen prognostiziert werden. Solche Prognosen sind naturgemäß unsicher, weshalb die Betriebswirtschaftslehre die Verwendung von Wahrscheinlichkeiten zur Darstellung der Prognoseergebnisse empfiehlt. In der Praxis arbeiten Geschäftsleiter jedoch lieber mit Erwartungswerten, weil dies den Aufwand der Informationsbeschaffung und -verarbeitung in erträglichen Grenzen hält. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist ein solches Vorgehen durchaus legitim. Es führt allerdings leicht dazu, dass die eingeschränkten Zuverlässigkeiten der Prognosen in Vergessenheit geraten und zu riskante Entscheidungen getroffen werden. Um dieses Problem zu lösen, sollte die Beurteilung der Informationsgrundlage von Prognosen einem regelbasierten Verfahren unterworfen werden. Dafür reicht bereits die Anwendung von vier Regeln aus, die nachfolgend vorgestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2011.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-30 |
Seiten 69 - 75
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