Der deutsche Gesetzgeber hat nach langem Warten die unionsrechtlichen Vorgaben der neugefassten Aktionärsrechterichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Ziel der EU-Richtlinie und somit auch deren Umsetzungsgesetz sind die Verbesserung der Mitwirkungsrechte von Aktionären bei Publikumsgesellschaften und die Erleichterung der grenzüberschreitenden Information. Im Mittelpunkt der Diskussionen um das zweite Aktionärsrechterichtlinie-Umsetzungsgesetz (ARUG II) standen insbesondere die geänderten aktienrechtlichen Vorgaben zur Ausgestaltung der Vorstandsvergütung und die Verteilung der Vergütungskompetenz. In Fortführung des Beitrags in ZCG 2019 S. 119 ff. wird nachfolgend untersucht, in welcher Form die Änderungen zur Weiterentwicklung der Corporate Governance in Deutschland beitragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2020.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-31 |
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