Nach der Prüfung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist die überarbeitete Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 20.3.2020 nach langem Warten in Kraft getreten. Der neugefasste Kodex enthält zum einen durch die Einführung der Kategorie der Grundsätze eine grundlegend neue Regelungsstruktur. Zum anderen wurden insbes. weiterführende Empfehlungen zur Ausgestaltung der Vorstandsvergütung und zu den Anforderungen an die Unabhängigkeit von Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat verankert. Im vorliegenden Beitrag werden die Kodexänderungen kommentierend dargestellt und es wird analysiert, inwieweit die Anpassungen zur Weiterentwicklung der hiesigen Corporate Governance (CG) beitragen.
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