Am 2.6.2023 war es so weit: Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (HinSchG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Mit einer Verspätung von mehr als anderthalb Jahren und nach langwierigen Diskussionen im Gesetzgebungsprozess trat das HinSchG dann am 2.7.2023 in Deutschland in Kraft. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick und zeigt den vom Gesetz Betroffenen auf, wie sich die Anforderungen in der Praxis umsetzen lassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2023.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-08-02 |
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