Der Begriff Compliance meint im Kern die Übereinstimmung mit rechtlichen und regulatorischen Standards. Spezialisierte Compliance-Einheiten im Unternehmen können als Ansprechpartner für Whistleblower dienen – d. h. für Mitarbeiter, die Verstöße gegen Normen erkennen bzw. zu erkennen glauben und diese Kenntnis weitergeben möchten, um so zur Aufklärung und angemessenen Ahndung des Sachverhalts beizutragen. Während nach dem Sarbanes-Oxley-Act ein solches Verfahren obligatorisch ist, besteht in Europa keine Tradition für das Whistleblowing. Daher wird die Einführung kontrovers diskutiert. In diesem Beitrag sollen vorrangig die rechtlichen Aspekte bei einer möglichen Einführung beleuchtet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2009.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-07-24 |
Seiten 165 - 170
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