Der gesetzliche Jahresabschlussprüfer steht im Fokus der Corporate Governance. Höchstrichterliche Entscheidungen zu seiner Haftung sind stets von besonderer Bedeutung, da sich aus ihnen regelmäßig ergibt, wer in seinem Vertrauen auf die Testate des Prüfers schutzwürdig ist. In einem Urteil vom 10.12.2009 äußerte sich der BGH kürzlich zur Abschlussprüferhaftung gegenüber der Prüfungsmandantin. Er traf grundlegende Aussagen zur Verjährung, Pflichtverletzung und Berücksichtigung des vorsätzlichen Mitverschuldens der Geschäftsleitungsorgane des geprüften Unternehmens.
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