In fast jedem vierten Unternehmen der DAX-Familie ist ein Vorstandsmitglied mit einem Hintergrund in der Wirtschaftsprüfung vertreten. Unsere Daten zeigen, dass die Ernennung zum DAX-Vorstand meist einige Jahre nach der Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung erfolgt. In einigen Fällen geschah der Wechsel jedoch sehr schnell. § 43 Abs. 3 WPO sieht bei einem Wechsel zu ehemaligen Mandaten eine zweijährige Cooling-off-Phase vor. In einem Fall scheint dagegen verstoßen worden zu sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2024.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-12-06 |
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