Für die Festsetzung der Vorstandsvergütung sowie die Fortentwicklung der Vorstandsvergütungssysteme ist in Deutschland der Aufsichtsrat zuständig. Die Anforderungen für die Aufsichtsratstätigkeit, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) und den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ergeben, sind in der vergangenen Dekade stark angestiegen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind Aufsichtsratsgremien regelmäßig auf externe Expertise (Vergütungsberater) angewiesen. Eine verpflichtende Berichterstattung über den Einsatz von Vergütungsberatern ist in Deutschland nicht vorgesehen (Reportinglücke), sodass eine empirische Überprüfung der Wirkung von externen Beratern auf die Corporate Governance eines Unternehmens aufgrund fehlender Informationen regelmäßig nicht möglich ist (Forschungslücke). Die beschriebene Ausgangssituation nimmt der vorliegende Beitrag als Anlass zur Diskussion und Analyse der freiwilligen Berichterstattung über den Einsatz von Vergütungsberatern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2019.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-01-31 |
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