Im Zuge des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) wurde die künftige Höchstlaufzeit vor verpflichtender interner Rotation des verantwortlichen Prüfungspartners bei Abschlussprüfungen von Unternehmen des öffentlichen Interesses von sieben auf fünf Jahre reduziert. Die Analyse des Gesetzgebungsverfahrens zeigt, dass diese Entscheidung erst im Verlauf des Verfahrens in die nun in Kraft getretene Fassung aufgenommen wurde. Der nachfolgende Beitrag geht darauf rückblickend ein und diskutiert die in diesem Zuge seitens der politischen Akteure vorgebrachten Argumente.
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