Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung gem. § 111 Abs. 1 AktG zu überwachen. Neben die vergangenheitsorientierte Kontrolle tritt seine Ex-ante-Überwachung, die sich im Erlass von Zustimmungsvorbehalten niederschlägt. Dieses Vetorecht des Aufsichtsrats, welches ein zentrales Instrument der Corporate Governance darstellt, nimmt Einfluss auf die Leitungsaufgaben des Vorstands. Der vorliegende Beitrag beginnt mit einem rechtshistorischen Abriss zur Entstehungsgeschichte der Zustimmungsvorbehalte. Dem schließt sich eine normative Bestandsaufnahme zu Bedeutung, Inhalt und Reichweite der Zustimmungsvorbehalte an. Am Beispiel der Vergabe von Nichtprüfungsaufträgen an den Abschlussprüfer soll die Bedeutung des Erlasses von Zustimmungsvorbehalten des Aufsichtsrats verdeutlicht werden. Nach einer Darlegung des möglichen Ausweisorts werden schließlich die Ergebnisse einer empirischen Untersuchung bei den DAX-30-Unternehmen im Hinblick auf die Inhalte der zustimmungspflichtigen Geschäfte und Maßnahmen vorgestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2010.01.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-05 |
Seiten 39 - 45
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