DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2023.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-31 |
Das zuletzt 2021 erweiterte zweite Führungspositionen-Gesetz und der am 27.7.2022 in aktualisierter Fassung in Kraft getretene Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) fokussieren die Diskussion über Frauen in Führungspositionen weiter. Ein Wirtschaftssektor mit einem besonders geringen Anteil von Frauen in Führungspositionen ist die Private-Equity-Branche. Eine Analyse zeigt, dass nur wenige Unternehmen die Ziele und Empfehlungen erfüllen.
+++ Digitalisierung: Kluft zwischen kleinen und großen KMU wird größer +++ Jedes fünfte kleine und mittlere Unternehmen wird von einer Frau geführt +++
Hohe regulatorische Anforderungen und die Vielschichtigkeit des Marktumfelds führen zu einer steigenden Komplexität der Steuerung von öffentlichen Unternehmen. Der Krieg in der Ukraine und die damit einhergehenden Folgen zeigen einmal mehr, welche Relevanz öffentliche Unternehmen für die öffentliche Daseinsvorsorge und damit für das Funktionieren einer Gesellschaft haben. Verhaltenskodizes, hier Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs), stellen eine Möglichkeit dar, den multiplen Herausforderungen der heutigen Zeit entgegenzuwirken.
+++ Maßnahmen zum Lieferkettengesetz noch nicht etabliert +++
In der Rechtspraxis wird seit April 2021 über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine KI-Verordnung (KI-VO-E) diskutiert. In allen europäischen Mitgliedstaaten sollen die Entwicklung und der spätere Einsatz von KI-Systemen in verschiedenen Risikogruppen kategorisiert und reguliert werden. Dies führt zu Herausforderungen für die Compliance-Abteilungen von Unternehmen.
Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um die Bedeutung einer im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste für den Rechtsverkehr. Der zweite Fall behandelt die Frage, ob und in welchem Umfang ein Registergericht die Richtigkeit und Authentizität eingereichter Unterlagen zu prüfen hat. Der Schutz von Risiken, die sich aus dem IT-Einsatz in Unternehmen ergeben, ist Gegenstand des dritten Falls. Sollte der eingerichtete Schutz nicht greifen, stellt sich die Frage, ob der Geschäftsführer für entstandene Schäden haftbar gemacht werden kann.
Die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) im Rahmen des Geldwäsche-Transaktionsmonitorings verspricht enorme Effektivitäts- und Effizienzgewinne im Vergleich zu herkömmlichen Methoden. Zur Erörterung einer ethisch angemessenen Nutzung von KI ist eine solche primär utilitaristische Betrachtungsweise allerdings nicht umfassend genug.
+++ Probleme im IT-Erlebnis und wie sie zu lösen sind +++
Im Vergleich zur Finanz- und Branchenexpertise ist die Nachhaltigkeitsexpertise des Aufsichtsrats im europäischen und deutschen Gesellschaftsrecht bislang nicht kodifiziert, abgesehen von der Beachtung der Mitbestimmungsregelungen. Allerdings ergeben sich durch die EU-Sustainable-Finance-Regulierungen Auswirkungen auf das nachhaltigkeitsorientierte Kompetenzprofil des Aufsichtsrats.
Obwohl zum Zwecke der Ableitung der relevanten Vergleichswerte grundsätzlich auf die betriebswirtschaftlich anerkannten Methoden der Unternehmensbewertung zurückgegriffen werden kann, ist zu berücksichtigen, dass die Konventionen des Handelsrechts, des Steuerrechts und der IFRS Einfluss auf die Anwendbarkeit des Instrumentariums für Zwecke der Rechnungslegung ausüben. Im Beitrag wird die Anwendbarkeit der UB am Beispiel der Folgebewertung von Beteiligungen nach Handels- und Steuerrecht verdeutlicht.
+++ Rahmensetzung für die Nachhaltigkeitsarbeit +++ Unternehmen sind auf Klimarisiken schlecht vorbereitet +++ Darauf müssen Arbeitgeber bei Remote Work im Ausland achten +++ Hinweisgeberschutzgesetz: Bundesregierung legt neuen Entwurf vor +++
+++ ESVnews (S. 48): Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften +++ Büchermarkt (S. 91) +++ Zeitschriftenspiegel (S. 92) +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: